Die ZPO stellt mit der Nebenintervention und der Streitverkundung zwei Institute zur Verfugung, mit denen Dritte in einen laufenden Rechtsstreit einbezogen werden koennen. Wahrend die Voraussetzungen dieser Drittbeteiligungsinstitute mehrfach ausfuhrlich untersucht wurden, ist ihre Auswirkung auf den Folgeprozess, die in 68 ZPO geregelte Interventionswirkung, selten umfassend behandelt worden. Kathrin Ziegert prasentiert eine moderne Interpretation des 68 ZPO, die den Bestrebungen des Gesetzgebers, das Zivilverfahrensrecht effizienter zu gestalten, Rechnung tragt. Sie geht von der Erkenntnis aus, dass die Interventionswirkung in erster Linie eine Praklusionswirkung ist, deren grundsatzlicher Umfang sich nicht allein aus 68 Hs. 1 ZPO, sondern aus beiden Halbsatzen des 68 ZPO ergibt. Nach einer ausfuhrlichen Analyse der Voraussetzungen dieser Entscheidungswirkung wird im Kernstuck der Arbeit anhand anschaulicher Beispielsfalle detailliert ihre Reichweite in objektiver und subjektiver Hinsicht bestimmt. Daran schliesst sich die Darstellung ihrer Berucksichtigung im Folgeprozess, insbesondere im Berufungs-, Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren an. Abschliessend geht die Verfasserin der Frage nach, inwieweit die Regeln der Drittbeteiligung und ihre Folgen auch im selbstandigen Beweisverfahren Anwendung finden.